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KONUS Gästekarte

Sonnenuntergang in Durbach im Schwarzwald
Sonnenuntergang in Durbach im Schwarzwald
                

Erfahren Sie welche Vorteile und Vergünstigungen Ihnen die KONUS-Gästekarte in Durbach und weiteren 180 Schwarzwald-Gemeinden bietet.
Genießen Sie Ihren Aufenthalt.

Vorteile mit der Schwarzwald Gästekarte

Die Gästekarte erhalten Sie direkt bei der Anreise von Ihrem Gastgeber. Sprechen Sie die Mitarbeiter:innen der Rezeption jederzeit an. Erhalten Sie mit der Schwarzwald Gästekarte folgende Vergünstigungen:

  • KOSTENFREI

    KOSTENFREI

    • Freier Eintritt ins Durbacher Freibad
    • KONUS: Nutzung von Bus & Bahn im Geltungsbereich im Schwarzwald
    • Kostenfreie Teilnahme an den geführten Wanderungen
    • 1 Fläschchen (0,25 l) Durbacher Wein gratis bei der Durbacher Winzergenossenschaft
  • PREIßERMÄßIGUNGEN

    PREIßERMÄßIGUNGEN

    • Rad- und Wanderkarte Durbach - erhältlich bei der Tourist-Info Durbach
    • Besuch des Durbacher Wein- und Heimatmuseums
    • Tennis spielen auf den Plätzen des TC Rot-Gold Durbach
    • Schnupperreiten auf der Durbach Ranch
  • WEITERE VORTEILE

    WEITERE VORTEILE

    Neben den vielen Vergünstigungen, die Sie im Wein- und Erholungsort Durbach mit der Schwarzwald Gästekarte erhalten, stehen Ihnen Vergünstigungen in mehr als 180 Schwarzwaldgemeinden offen. Eine Übersicht finden Sie im Schwarzwald Gästejournal, welches Sie kostenlos in der Tourist-Information erhalten.

KURTAXE

Die Kurtaxe beträgt seit dem 01.01.2026 je Person und Aufenthaltstag ganzjährig EUR 2,2. In diesem Betrag ist ein Teilbetrag enthalten, den die Gemeinde Durbach als pauschale Fahrgelderstattung an die Schwarzwald Tourismus GmbH für das Projekt „KONUS" abzuführen hat. Für Personen, die sich in Beherbergungsstätten aufhalten, die die Gemeinde Durbach mit Zustimmung der Schwarzwald Tourismus GmbH auf Antrag von der Teilnahme am Projekt „KONUS" ausnimmt, beträgt die Kurtaxe ganz jährig EUR 1,7 (z.B. Kliniken). Von der Entrichtung der Kurtaxe sind u.a. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr befreit. Auf Antrag können bestimmte Personengruppen von der Kurtaxe befreit oder diese ermäßigt werden (siehe Kurtaxesatzung der Gemeinde Durbach).